BFH - Urteil vom 04.12.1991 (I R 148/90) - DRsp Nr. 1996/11319
BFH, Urteil vom 04.12.1991 - Aktenzeichen I R 148/90
DRsp Nr. 1996/11319
»1. Von entgeltlich erworbenen Güterkraftverkehrsgenehmigungen sind keine AfA gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 EStG (Geschäfts- oder Firmenwert) vorzunehmen.2. Für Veranlagungszeiträume bis 1987 einschließlich ergibt sich aus der Verordnung (EWG) Nr. 1841/88 des Rats vom 21.6.1988 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 163/1) kein Anlaß Güterfernverkehrsgenehmigungen auf einen niedrigeren Teilwert abzuschreiben.«
Normenkette:
EStG § 7 Abs. 1 S. 1 bis 3, § 6 Abs. 2 S. 2;
Gründe:
I.
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