»Der BGH hat zwar im Urteil v. 31. 3. 1977 Ä 4 StR 80/77 Ä (VRS 55, 185) ausgesprochen, wer sein Kraftfahrzeug auf zwei Personen zusteuere und beide gefährde, mache sich des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in gleichartiger Tateinheit schuldig. An dieser Auffassung hält der Senat jedoch nicht mehr fest.
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