BGH - Beschluß vom 04.07.1978 (4 StR 133/78) - DRsp Nr. 1994/5298
BGH, Beschluß vom 04.07.1978 - Aktenzeichen 4 StR 133/78
DRsp Nr. 1994/5298
Wartepflichtige Verkehrsteilnehmer müssen grundsätzlich damit rechnen, daß entgegenkommende Verkehrsteilnehmer während der Gelbphase und auch noch zu Beginn der Rotphase in die Kreuzung einfahren.