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Rechtsprechung
1955
BGH
BGH - Beschluß vom 07.11.1955
GSSt 2/55
Normen:
StGB
(a.F.) § 42m;
Fundstellen:
BGHSt 10, 94
DAR 1956, 76
MDR 1956, 242
NJW 1956, 351
VRS 10, 207
BGH - Beschluß vom 07.11.1955 (GSSt 2/55) - DRsp Nr. 1994/6575
BGH,
Beschluß
vom 07.11.1955
- Aktenzeichen GSSt 2/55
DRsp Nr. 1994/6575
Auf Grund des § 42m
StGB
kann der Richter eine selbständige Sperrfrist auch dann anordnen, wenn der Täter noch keine Fahrerlaubnis besitzt.
Normenkette:
StGB
(a.F.) § 42m;
Fundstellen
BGHSt 10, 94
DAR 1956, 76
MDR 1956, 242
NJW 1956, 351
VRS 10, 207
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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