I. Das Landgericht München I hat die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München als unbegründet verworfen, das ihn wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hat.
1. Die Entscheidung beruht auf folgenden Feststellungen:
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