BGH - Beschluß vom 20.12.1957 (1 StR 33/57) - DRsp Nr. 1994/6512
BGH, Beschluß vom 20.12.1957 - Aktenzeichen 1 StR 33/57
DRsp Nr. 1994/6512
Legt der Nebenkläger erfolglos ein Rechtsmittel ein, so hat er die dem Angeklagten als Rechtsmittelgegner erwachsenen notwendigen Auslagen nur dann zu erstatten, wenn er sich allein, nicht dagegen, wenn auch die Staatsanwaltschaft sich des Rechtsmittels bedient hat.