BGH - Beschluß vom 20.12.1983 (1 StR 821/83) - DRsp Nr. 1994/4571
BGH, Beschluß vom 20.12.1983 - Aktenzeichen 1 StR 821/83
DRsp Nr. 1994/4571
Der Ablauf der Frist für die Verfolgungsverjährung wird auch durch ein erstinstanzliches Urteil gehemmt, das wegen unzutreffender Bejahung des Eintritts der Verjährung auf Einstellung des Verfahrens lautet.