BGH - Beschluß vom 21.12.1976 (4 StR 194/76) - DRsp Nr. 1994/5410
BGH, Beschluß vom 21.12.1976 - Aktenzeichen 4 StR 194/76
DRsp Nr. 1994/5410
Ist der im § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG gegenüber dem Betroffenen vorgeschriebene Hinweis durch Aushändigung an dessen Ehefrau wirksam zugestellt worden, so kann der Betroffene nach Erlaß des amtsgerichtlichen Beschlusses nicht geltend machen, daß er ohne Verschulden von dem Hinweis und der Ersatzzustellung keine Kenntnis erlangt und nur deshalb dem schriftlichen Verfahren nicht widersprochen habe.