I. Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Angeklagte steuerte an einem Sonntagmorgen gegen 4,00 Uhr seinen Pkw durch die Straßen seines Wohnorts. Infolge überhöhter Geschwindigkeit wurde das Fahrzeug in einer Rechtskurve nach links über die Fahrbahnmitte getragen.
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