Der an Bluthochdruck leidende Kläger hatte als Fahrer des Pkw's seiner Ehefrau am 28. April 1984 gegen Mitternacht einen Verkehrsunfall. Das von ihm gesteuerte Fahrzeug stieß mit einem von Ibrahim M. gelenkten Pkw zusammen, dessen Halter bei dem Beklagten haftpflichtversichert ist. Im zeitlichen Anschluß an den Unfall und die Unfallaufnahme durch die Polizei erlitt der Kläger einen Schlaganfall. Er ist seitdem arbeitsunfähig und bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|