So auch BGH v. 29.04.1954, VRS 6, 436, welches in einem solchen Falle dem geblendeten Kraftfahrer keine Schrecksekunde zubilligt. Vgl. auch BGH v. 11.02.1954, VRS 6, 393 u. v. 22.02.1955, VRS 9, 296. A.A: OLG Köln v. 18.01.1972, VerkMitt 1972, 92, wonach zunächst durch kurze Blinkzeichen zum Abblenden aufgefordert werden darf
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