BGH - Urteil vom 07.11.1974 (4 StR 482/74) - DRsp Nr. 1994/5554
BGH, Urteil vom 07.11.1974 - Aktenzeichen 4 StR 482/74
DRsp Nr. 1994/5554
Sämtliche im Verlauf eines ununterbrochenen Fluchtweges mit dem Kraftfahrzeug verübten strafbaren Handlungen sind als eine einheitliche Tat im natürlichen Sinne anzusehen. Werden allerdings auf der Fluchtfahrt mehrmals ganz besonders schwerwiegende Straftaten begangen, so kann dies möglicherweise dazu führen, daß das Gesamtgeschehen nicht als einheitliche Tat zu beurteilen ist.