Der Angeklagte ist wegen fahrlässiger Tötung und wegen Unfallflucht in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung zu einer Gesamtgefängnisstrafe von 10 (zehn) Monaten verurteilt worden. Die Fahrerlaubnis wurde ihm mit einer Sperrfrist von einem Jahre entzogen.
Seine Revision, mit der er Verfahrensverstöße und Verletzung des sachlichen Strafrechts rügt, kann keinen Erfolg haben.
I. Die Strafkammer hat folgenden Sachverhalt festgestellt:
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