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Rechtsprechung
1959
BGH
BGH - Urteil vom 10.04.1959
4 StR 56/59
Normen:
StVZO
§
2
;
Fundstellen:
VRS 17, 47
BGH - Urteil vom 10.04.1959 (4 StR 56/59) - DRsp Nr. 1994/6468
BGH,
Urteil
vom 10.04.1959
- Aktenzeichen 4 StR 56/59
DRsp Nr. 1994/6468
Der Blutalkoholgehalt läßt sich auch ohne eine Blutuntersuchung mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen annähernd berechnen.
Normenkette:
StVZO
§
2
;
Hinweise:
Vgl auch BGH v. 22.4.1986, VRS 71, 177.
Fundstellen
VRS 17, 47
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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