BGH - Urteil vom 11.12.1975 (4 StR 649/75) - DRsp Nr. 1994/5483
BGH, Urteil vom 11.12.1975 - Aktenzeichen 4 StR 649/75
DRsp Nr. 1994/5483
Die von der Rechtsprechung verwendeten Mindest- und Höchstabbauwerte schließen in der Regel jede Benachteiligung des Täters aus. Hat jedoch der Restalkohol ein außerordentliches Gewicht, so bedarf die Auswirkung des aufgestockten zusätzlichen Alkohols einer besonderen Prüfung.