Das Landgericht hat verurteilt
den Angeklagten F. wegen schweren Raubes im Rückfall in zwei Fällen und schweren Diebstahls im Rückfall in sieben Fällen als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher, ferner wegen Anstiftung zur mittelbaren Falschbeurkundung und zum Ausweismißbrauch zu einer Gesamtstrafe von 10 Jahren Zuchthaus,
den Angeklagten W. wegen schweren Raubes im Rückfall in zwei Fällen und schweren Diebstahls im Rückfall in vier Fällen als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher, wobei wegen mittelbarer Falschbeurkundung in Tateinheit mit Ausweismißbrauch zu einer Gesamtstrafe von 10 Jahren Zuchthaus,
den Angeklagten S. wegen Begünstigung in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung, Ausweismißbrauch und Urkundenfälschung zu einem Jahr Gefängnis.
Es hat ferner die Sicherungsverwahrung der Angeklagten F. und W. angeordnet und ihnen die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren aberkannt.
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