BGH - Urteil vom 16.11.1962
4 StR 344/62
Normen:
StGB § 356 ;
Fundstellen:
BGHSt 18, 192
Vorinstanzen:
LG Essen,

BGH - Urteil vom 16.11.1962 (4 StR 344/62) - DRsp Nr. 1994/6252

BGH, Urteil vom 16.11.1962 - Aktenzeichen 4 StR 344/62

DRsp Nr. 1994/6252

»Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Parteiverrats. Das Verhalten eines Rechtsanwalt, der in einem Ehescheidungsverfahren den einen Ehegatten vertritt, während er vorher schon "in der selben Rechtssache" dem anderen Ehegatten seinen Beistand geleistet hatte, ist nicht unter allen Umständen gegen die Belange dieses letzteren Ehegatten gerichtet und damit pflichtwidrig.«

Normenkette:

StGB § 356 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Parteiverrats in zwei Fällen zu einer Gesamtstrafe von fünf Monaten Gefängnis verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Mit der Revision macht der Angeklagte Verfahrensfehler sowie Verletzung des sachlichen Rechts geltend.

Das Rechtsmittel hat Erfolg.

I. Die Verfahrensrügen

1. Die Rüge greift durch, daß das Landgericht verschiedene - von der Revision im einzelnen bezeichnete - Schriftstücke im Urteil wiedergegeben hat, ohne daß es ihren Inhalt durch Verlesung festgestellt hatte (§ 249 StPO).