ebenso bei Ausnahme für alle Feuerwehr- oder Sanitätsfahrzeuge, einer best. Firma oder Behörde: OLG Hamm (2 Ss 244/72) NJW 1973, 815. So auch OLG Hamm v. 10.2.1971, NJW 1971, 1193 - LKW Magirus-Deutz 5,2 to für berufsbedingte Fahrten ebenso BayObLG (RReg. 1 St 306/83) VRS 66, 445.
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