BGH - Urteil vom 20.02.1986 (4 StR 27/86) - DRsp Nr. 1994/4364
BGH, Urteil vom 20.02.1986 - Aktenzeichen 4 StR 27/86
DRsp Nr. 1994/4364
Bei einem BAK-Wert von 2,37 o/oo für den Zeitpunkt des Unfalls liegt in der Regel eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nahe. Auf keinen Fall reicht zu ihrer Verneinung eine knappe, formelhafte Begründung aus.