Das Landgericht hat die Angeklagten L.H. und Dr. H.H. je wegen gemeinschaftlich begangener Verkehrsunfallflucht zu Gefängnisstrafen - Frau H. zu fünf Monaten, Dr. H. zu acht Monaten - verurteilt und Dr. H. die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von zwei Jahren entzogen. Die Gefängnisstrafen hat es zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Schuldspruch liegen folgende Feststellungen zugrunde:
Am 6. Januar 1959 gegen 18.30 Uhr befuhren die Angeklagten mit ihrem Opel-Rekord-Personenkraftwagen die Kreisstraße Nr. 5 vom Gut G., Gemeinde T., im Richtung M.. Am Steuer saß Frau H.; der Ehemann Dr. H., der Halter des Wagens, saß neben ihr. Die Geschwindigkeit betrug ungefähr 50 km/h. Es war dunkel und es regnete.
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