BGH - Urteil vom 24.01.1956 (Vt ZR 123/55) - DRsp Nr. 1994/6572
BGH, Urteil vom 24.01.1956 - Aktenzeichen Vt ZR 123/55
DRsp Nr. 1994/6572
Stößt einem Fußgänger, der sich mit einem Blutalkoholgehalt von 2,32 o/oo in den Verkehr begibt, bei einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fußgänger hätte meistern können, ein Unfall zu, so ist nach den Regeln über den Beweis des ersten Anscheins anzunehmen, daß die Trunkenheit des Fußgängers mitursächlich für den Unfall war.