I. In der Nacht vom 24. April 1961 fuhren die Angeklagten und ein Bekannter von ihnen, namens S., gegen 0.30 Uhr nach dem Besuch mehrerer Gastwirtschaften im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit im Volkswagen des Angeklagten B. durch S.. Auf der 5 m breiten Fahrbahn geriet der Führer des Wagens infolge seiner Fahruntauglichkeit auf die linke Straßenseite. Dort erfaßte das Fahrzeug den 66jährigen E.Sch., der in der Fahrtrichtung des Wagens nach Hause ging. Er starb an den schweren Verletzungen, die er beim Anstoß erlitt. Das Fahrzeug wurde bei dem Unfall entweder von dem Angeklagten B. oder von S. gelenkt, von wem, ließ sich nicht klären.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|