BGH - Urteil vom 27.10.1960 (III ZR 149/59) - DRsp Nr. 1994/6385
BGH, Urteil vom 27.10.1960 - Aktenzeichen III ZR 149/59
DRsp Nr. 1994/6385
Die Polizei darf einen Kfz-Führerschein beschlagnahmen, wenn hinreichender Verdacht besteht, daß der in einen Unfall verwickelte Fahrer infolge Alkoholgenusses zur sicheren Führung des Fahrzeugs nicht mehr in der Lage war und im Strafverfahren mit Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen ist.