Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussrevision der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 728,67 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2017 zu zahlen.
Der Kläger macht materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend.
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