Der Antrag auf Beiladung der Gemeinde Neuental zum Verfahren wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2014 wird abgelehnt.
Der Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5000,00 € festgesetzt.
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