BSG - Urteil vom 25.01.1977 (2 RU 99/75) - DRsp Nr. 1994/6952
BSG, Urteil vom 25.01.1977 - Aktenzeichen 2 RU 99/75
DRsp Nr. 1994/6952
Wer den Ort der Tätigkeit vor Beginn der Arbeit wieder verläßt, um aus seiner Wohnung die vergessene Brille zu holen, ohne die er seine Arbeit nicht verrichten kann, steht auf diesem Weg unter Versicherungsschutz.