BVerwG - Urteil vom 20.11.1970 (VII C 56.69) - DRsp Nr. 1994/6763
BVerwG, Urteil vom 20.11.1970 - Aktenzeichen VII C 56.69
DRsp Nr. 1994/6763
1. Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn der nicht ermittelte Kraftfahrzeugführer eine schwerer wiegende Verkehrszuwiderhandlung begangen, z. B. ein rotes Wechsellichtzeichen überfahren hat. 2. Verweigert der Halter die ihm zumutbare Mitwirkung bei der Feststellung des Kraftfahrzeugführers, so sind der Behörde weitergehende Ermittlungen nach der Person des Fahrzeugführers nicht zuzumuten.