Checkliste: Greift eine Wiederinstandsetzungsklausel ein?

Checkliste: Greift eine Wiederinstandsetzungsklausel ein?

 

 

ja

nein

Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit im Sinne der Wiederinstandsetzungsklausel des E.3.2 AKB 2008?
Haben Sie den Versicherungsvertrag überprüft?
Haben Sie den Versicherungsvertrag und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden AVB überprüft?
Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten
 
 
Die Muster-AKB des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungs-wirtschaft müssen von den Versicherern nicht verwendet werden.
 
 
Entspricht Text der AVB dem der Muster-AKB?
dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor
 
 
Ist abweichender Text enthalten?
dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen.
 
 
Haben Sie einen Verstoß gegen die Obliegenheit geprüft?
Hat Versicherungsnehmer vor Verwertung (= Veräußerung in unrepariertem Zustand) oder Wiederinstandsetzung (Reparatur) nicht die Weisung des Versicherers eingeholt?
War das Gebot der Weisungseinholung zumutbar?
Hat Versicherer seine Weisung kurzfristig (= einige Tage) erteilt?
Ist diese Obliegenheit objektiv und so gefordert subjektiv tatsächlich verletzt?
bei Versicherungsnehmer/Halter/Eigentümer: Leistungsfreiheit nur bei eigener Handlung
 
 
Mitversicherte Personen haften wie Versicherungsnehmer, F AKB 2008.
 
 
Repräsentanten lassen auch den Repräsentierten haften.
 
 

 

 

 

 

ja

nein