Checkliste: Wann kann man Nutzungsausfall geltend machen?

Checkliste: Wann kann man Nutzungsausfall geltend machen?

 

 

ja

nein

Wurde das Kfz privat genutzt?
Darunter sind auch Wohnmobile, Krafträder etc., zu verstehen.

 

 

Das Fahrzeugalter wird mit Auswirkung auf Höhe des Nutzungsausfalls: < 5 Jahre, 5-10 Jahre, > 10 Jahre gestuft.

 

 

Liegt ein (vermuteter) Nutzungswille vor?
Gab es eine Nutzungsmöglichkeit, ggf. auch durch Dritte wie Familienangehörige?
Haben Sie die Zweit-/Ersatzwagenproblematik bedacht?
Haben Sie die nötigen Daten besorgt?
Fahrzeughersteller, Modell/Typ, Produktionszeitpunkt, Aufbauart (z.B. Limousine, Kombi) und Anzahl der Türen, Kraftstoffart des Motors (Diesel, Super Plus, Super, Normal), Hubraum in ccm des Motors, Leistung des Motors in Kw/PS (Kopie des Kfz-Scheins zur Akte nehmen)
Haben Sie Ihren Mandanten auf das Wahlrecht Nutzungsausfall/Mietwagen hingewiesen?
Haben Sie die Zinsfrage beachtet?
§ 849BGB: bei Nutzungsausfallentschädigung keine vorgezogenen Zinsen
Liegt ein konkreter Nutzungsausfall vor?
(Nach überwiegender Ansicht kann nur dieser geltend gemacht werden, keine fiktive Berechnung; Tabelle Danner/Küppersbusch wird regelmäßig zugrunde gelegt.)
Wurde das Kfz gewerblich genutzt?
konkrete Berechnung nach Danner/Echtler, VersR 1990, 1066 
Handelt es sich um ein Behördenfahrzeug?
Wurde das Kfz gemischt privat/gewerblich genutzt?
Liegen Sonderfälle vor?
Fahrräder, Wohnmobile etc.