Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 14.06.2016 (
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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