Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Sachverständigen bei der Kfz-Zulassungsstelle
BGH, Urteil vom 11.01.1973 - Aktenzeichen III ZR 32/71
DRsp Nr. 1994/5659
Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Sachverständigen bei der Kfz-Zulassungsstelle
Im Verfahren über die Zulassung von Kraftfahrzeugen wird der anerkannte Sachverständige zwar hoheitlich tätig, doch obliegt ihm die Pflicht zur sachgemäßen Untersuchung nicht gegenüber dem Käufer eines neu zuzulassenden gebrauchten Kraftwagen, der einen Vermögensschaden dadurch erleidet, daß der Sachverständige Mängel bei dem Fahrzeug fahrlässig übersieht.