Autorin: Merrath |
Im Autohandel kommt es gelegentlich noch vor, dass ein Händler ein Fahrzeug lediglich im Auftrag des Eigentümers verkauft und somit den Kaufvertrag zwischen Eigentümer und künftigem Käufer lediglich vermittelt. Meist wird es sich hier um das "Altfahrzeug" des Kunden handeln, welches der Händler nicht in Zahlung nehmen möchte. Vor Einführung der Differenzbesteuerung (§
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