LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.06.2020
15 Sa 93/18
Normen:
BGB § 241 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 27.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 187/18

Eigenmächtige Arbeitsleistung mit Verdrängung eines anderen Arbeitnehmers als außerordentlicher KündigungsgrundUmfang des Weisungsrechtes eines Pfarrers in der Erzdiözese FreiburgUnschädlichkeit der lückenhaften Anhörung der MitarbeitervertretungKeine Schädigung des Arbeitgebers als arbeitsvertragliche Nebenpflicht

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2020 - Aktenzeichen 15 Sa 93/18

DRsp Nr. 2020/17557

Eigenmächtige Arbeitsleistung mit Verdrängung eines anderen Arbeitnehmers als außerordentlicher Kündigungsgrund Umfang des Weisungsrechtes eines Pfarrers in der Erzdiözese Freiburg Unschädlichkeit der lückenhaften Anhörung der Mitarbeitervertretung Keine Schädigung des Arbeitgebers als arbeitsvertragliche Nebenpflicht

1. Beharrt ein Arbeitnehmer darauf, zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort eigenmächtig eine Arbeitsleistung zu erbringen und verhindert er dadurch bewusst, dass der vom Arbeitgeber hierfür eingeteilte Arbeitnehmer diese Arbeitsleistung erbringt, ist dies - nach einschlägiger Abmahnung - geeignet, einen Kündigungsgrund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden.