Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.07.2023 verkündete Zwischenurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg, Aktenzeichen I-
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Streithelferin trägt die Kosten der Nebenintervention. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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