BGH - Urteil vom 14.05.2019
XI ZR 345/18
Normen:
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB 488 Abs. 1 S. 2; BGB § 700 Abs. 1 S. 1 und S. 3; AGB-Sparkassen Nr. 26 Abs. 1;
Fundstellen:
BGHZ 222, 74
VersR 2019, 1576
Vorinstanzen:
LG Stendal, vom 29.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 39/17
OLG Naumburg, vom 16.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 29/18

Einordnung eines Prämiensparvertrags als Darlehensvertrag oder als unregelmäßiger Verwahrungsvertrag; Ausschluss des Rechts der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe durch Steigen der Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr bei einem Prämiensparvertrag

BGH, Urteil vom 14.05.2019 - Aktenzeichen XI ZR 345/18

DRsp Nr. 2019/17912

Einordnung eines Prämiensparvertrags als Darlehensvertrag oder als unregelmäßiger Verwahrungsvertrag; Ausschluss des Rechts der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe durch Steigen der Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr bei einem Prämiensparvertrag

Zur Einordnung eines Prämiensparvertrags als Darlehensvertrag oder als unregelmäßiger Verwahrungsvertrag. Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 16. Mai 2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisions- und des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger.

Normenkette:

BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB 488 Abs. 1 S. 2; BGB § 700 Abs. 1 S. 1 und S. 3; AGB-Sparkassen Nr. 26 Abs. 1;

Tatbestand

Die Kläger begehren unter anderem die Feststellung des Fortbestandes dreier mit der Beklagten geschlossener Sparverträge.

Die Beklagte warb im Jahr 1996 für das "S-Prämiensparen flexibel" mit einer Werbebroschüre, in der es unter anderem heißt:

"S-Prämiensparen flexibel