Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist, ob die Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte Rechtsanwälte zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Arbeitslohn zu behandeln sind.
Die Klägerin, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde bis Januar 2014 in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft geführt.
1. 2. 3.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|