Der Kläger, Vorsitzender des R. Rennvereins zur Förderung der Traberzucht e.V. in M., war Eigentümer des Trabrennpferdes "Exciting Clöving". Er verlangt für dieses Pferd von der Beklagten Schadensersatz, weil es nach einem Aufprall auf einen bei der Beklagten haftpflichtversicherten Unimog des Rennvereins getötet werden mußte.
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