OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2000 - Aktenzeichen 22 U 28/00
DRsp Nr. 2004/8858
Einstellmöglichkeiten eines Autoradios als Mangel
Ein Mangel eines verkauften PKW liegt nicht darin, dass das mitverkaufte Autoradio nach dem Einschalten der sog. TA-Funktion Verkehrsdurchsage nur mit minimaler Lautstärke wiedergibt.