Die Beschwerde des Beteiligten vom 01. Februar 2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.
I.
Der Beteiligte ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Er meldete durch den Vorstand am 06. Juni 2017 in notarieller Form beim Amtsgericht Charlottenburg auf der Mitgliederversammlung vom 21. September 2016 beschlossene Satzungsänderungen zur Eintragung in das Vereinsregister an.
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