1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.09.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die ... Bank, ...platz 1, ... M... 21.472 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.03.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil erster Instanz und das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des angefochtenen und des Berufungsurteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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