Eintrittspflicht des Inhabers eines bewachten Parkplatzes für den Verlust von Handelsware aus einem abgestellten Fahrzeug
BGH, Urteil vom 22.05.1968 - Aktenzeichen VIII ZR 133/66
DRsp Nr. 1994/5921
Eintrittspflicht des Inhabers eines bewachten Parkplatzes für den Verlust von Handelsware aus einem abgestellten Fahrzeug
Schließen Bewachungsbedingungen, die dem Vertrag über die Abstellung eines Kraftfahrzeugs auf einem bewachten Parkplatz zugrunde liegen, die Haftung für den Verlust von Handelsware aus abgestellten Fahrzeugen aus, so braucht der Bewachungsunternehmer bei einem Diebstahl von Handelsware aus dem abgestellten Fahrzeug auch dann nicht Ersatz zu leisten, wenn von ihm beschäftigte Arbeiter oder nicht leitende Angestellte an dem Diebstahl ein grobes Verschulden trifft.
Normenkette:
AGBG §§ 1 ff., § 9 ;
Hinweise:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.