BGH, Urteil vom 13.07.1971 - Aktenzeichen VI ZR 165/69
DRsp Nr. 1994/5739
Eintrittspflicht für Verfolgungsschäden
Wer sich einer berechtigten Verfolgung durch Flucht entzieht, haftet für einen dadurch bedingten Körperschaden des Verfolgenden nur, wenn dieser Schaden die Folge eines gesteigerten Risikos der Verfolgung ist. (hier: Verfolgung durch Polizei).