Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.10.2018 -
I.
Die zulässige Berufung hat nach der einstimmigen Überzeugung des Senates offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
Das Landgericht hat die Beklagte zu Recht zur Zahlung von 5.290,36 Euro nebst Zinsen verurteilt. Das Berufungsvorbringen der Beklagten rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.
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