Die Klägerin begehrt Ersatz der - materiellen und immateriellen - Schäden, die sie am 28. November 1980 um 20.50 Uhr in E. durch einen Verkehrsunfall auf der Kreuzung K. Straße/F. Straße/Sch. Straße erlitten hat.
Die Klägerin fuhr mit ihrem Pkw aus der Sch. Straße in die Kreuzung ein und stieß dort mit dem VW-Bus des die F. Straße befahrenden N. J zusammen. Die Klägerin wurde durch den Unfall verletzt. Sie erlitt Prellungen der linken Körperseite mit hämatomverfärbtem Hautbereich über der Schulterpartie, den unteren Rippenbögen sowie über der Knieregion. Hierfür hält sie ein Schmerzensgeld von mindestens 750,-- DM für angemessen. Der ihr infolge der Beschädigung ihres Pkw entstandene materielle Schaden beträgt insgesamt 4.472,44 DM.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|