SchlHOLG - Teilurteil vom 06.09.2023
12 U 59/23
Normen:
ZPO § 718; ZPO § 709; BGB § 650f;

Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung einer Verurteilung zur Leistung einer SicherheitAnordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung

SchlHOLG, Teilurteil vom 06.09.2023 - Aktenzeichen 12 U 59/23

DRsp Nr. 2023/13392

Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung einer Verurteilung zur Leistung einer Sicherheit Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung

1. Eine (vorläufige) Vollstreckbarkeitserklärung gegen Sicherheitsleistung ist nicht erforderlich, weil Gegenstand der verurteilten Leistung lediglich die Verpflichtung zu einer Sicherheitsleistung ist. Diese Verpflichtung zur Sicherheitsleistung ist nicht von einer - weiteren - Sicherheitsleistung abhängig zu machen (ebenso KG, Urteil v. 22.06.2018 - 7 U 111/17).