BayObLG, Beschluß vom 26.05.1988 - Aktenzeichen RReg 1 St 63/88
DRsp Nr. 1998/9808
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit
Soll dem Angeklagten die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen werden, erfordert dies eine eingehende Begründung unter Würdigung aller Tatumstände und der Täterpersönlichkeit. Stützt sich die Entscheidung auf längere Zeit zurückliegende Vorahndungen wegen einschlägiger Taten, die der Täter in jungen Jahren begangen hat, so bedarf es eines Eingehens auf sein Vorleben und die Frage einer etwaigen Änderung seiner Lebensverhältnisse.