I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 30. August 2023 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. August 2023 -
II. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
III. Eine Gebühr ist nicht zu erheben.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird für die Landeskasse zugelassen.
I.
Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist die Ablehnung von Prozesskostenhilfe.
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