Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.05.2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Holzmanufaktur C GmbH die Beklagte auf Invaliditätsleistung in Höhe von 12.250,- € aus einer Unfallversicherung in Anspruch.
1. 2. 1. 2.
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