Erlöschen der Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nach Umrüstung der Reifen
BayObLG, Beschluß vom 18.11.1986 - Aktenzeichen 1 ObOWi 267/86
DRsp Nr. 1998/9608
Erlöschen der Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nach Umrüstung der Reifen
Ob infolge der Umrüstung des Fahrzeugs auf Reifen anderer Größe die Betriebserlaubnis erlischt, hängt vom Inhalt der für das Fahrzeug erteilten Betriebserlaubnis oder einer etwaigen für die Räder erteilten besonderen Betriebserlaubnis, nicht aber von der Eintragung im Fahrzeugschein ab.