Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der Hauptverhandlung in der Ladung zu einem neuen Termin
OLG Köln, Urteil vom 03.12.1999 - Aktenzeichen Ss 566/99 B - 260 B
DRsp Nr. 2004/1458
Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der Hauptverhandlung in der Ladung zu einem neuen Termin
»Ist der Termin zur Hauptverhandlung verlegt worden, so setzt eine Einspruchsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens voraus, dass in der Ladung zu dem neuen Termin eine Belehrung nach § 74 Abs. 3OWiG erfolgt ist. Der bloße Hinweis auf die Belehrung in einer früheren Ladung genügt nicht.«